Schwammerlzeit! Gut, aber nicht im Haus!Blog

22/05/2020

Im Herbst ist Schwammerlzeit. Beinahe jeder freut freut sich auf sie, zumal man Schwammerl lecker zubereiten kann. Aber leider gibt es sie manchmal auch im Haus! Haben Sie schon einmal etwas über den sogenannten Hausschwamm gehört? Wenn es Sie interessiert lesen Sie bitte weiter.

Der Hausschwamm (Serpula lacrymans) ist ein Holz zerstörender Pilz. Typisch für ihn sind seine Mycelien, Stränge und Fruchtkörper. Um leben zu können benötigt er neben verbautem Holz auch Feuchtigkeit, sowie ein nicht zu kühles Milieu. Er ist ein Vertreter der Hausfäulepilze mit dem höchsten Gefahrenpotential an Gebäuden. Statistiken zufolge verursacht er, bezogen auf Europa, etwa 32% der pilzbedingten Gebäudeschäden. Gute Wachstumsvoraussetzungen findet er auch auf anderen organischen Materialien, wie zum Beispiel Textilien, Papier, Stroh, Spanplatten, Schilf und so weiter. Optimal sind für ihn Holzfeuchtigkeiten zwischen 35% und 60%. Sein Temperaturoptimum liegt zwischen 18° bis 22°C. Über 26°C stellt er seine physiologische Aktivität schlagartig ein. Bei großflächigem Wachstum scheidet der Pilz Wassertropfen, sogenannte Guttationstropfen, aus. Sie werden im Fachjargon auch "Tränen" genannt. Werden große Myselgeflechte freigelegt und damit Licht und bewegter Frischluft ausgesetzt, kann der Pilz relativ schnell sogenannte Spontanfruchtkörper ausbilden. 

Sein großes Gefahrenpotential liegt darin, dass er er in der Lage ist, anorganisches Material zu überwachsen bzw. zu durchdringen. So kann er Mauerwerk, Putz, Schüttungen und so weiter durch- bzw. unterwachsen. Sein verstecktes Wachstum führt dazu, dass seine Anwesenheit lange verborgen bleibt. So kann es vorkommen, dass auch tragende Konstruktionshölzer von ihm befallen und zersetzt werden, ohne dass man es lange Zeit nicht erkennt. Das Holz wird von ihm würfelförmig gebrochen und lässt sich mit der Hand eindrücken. 

Um ihn eindeutig identifizieren zu können ist eine molekularbiologische oder mikroskopische Untersuchung sinnvoll.

Seine Bekämpfung ist zwingend durch ein autorisiertes Fachunternehmen durchzuführen. Auch sollte die Überwachung dieser Arbeiten durch einen Sachkundigen erfolgen. Befallene Holzteile müssen mit 1m Sicherheitsabstand von letzten erkennbaren Befall "gesund geschnitten" werden. Ist der Befall fortgeschritten, muss die gesamte Holzkonstruktion getauscht werden.

Je nach Gemeinde und Bundesland ist die Meldung eines Hausschwammbefalls gesetzlich verpflichtend!

Gerne unterstütze ich Sie mit meinem langjährigen Fachwissen bei Ihren Fragestellungen und freue mich über Ihre Anfrage.