Stille Nacht adieu :-(Tipps & Tricks

02/01/2020

Wenn man sich eine Wohnung kauft, dann hat man gewisse Vorstellungen, welche diese alles erfüllen soll. Eine dieser Vorstellungen ist sicherlich die, dass man es gemütlich in den eigenen 4 Wänden haben möchte, dass nicht die Nachbarn darüber entscheiden, wie laut es in der eigenen Wohnung ist!

Ein großer Traum von vielen ist, eine eigene Wohnung zu besitzen und sich diese dann so zu gestalten, dass man sich darin auch so richtig wohl fühlt. Es wird dann getüftelt und beraten, wie man dazu kommt. Doch dann kommt, wie aus heiterem Himmel, die Ernüchterung: Ich höre meine Nachbarn! Ich weiß, wer bei Ihnen zu Besuch ist. Ich höre die Themen, über die sie sprechen. Ich vernehme, in welcher Stimmungslage sie sich befinden.

Bei allem sozialem Verständnis wird sich diese Tatsache auch auf Ihr Gemüt auswirken, mögen Sie noch so tolerant sein.

Aber was tun, fragen Sie sich? Was kann ich machen? Wie soll ich vorgehen?

Wichtig ist es einmal von Ihrem subjektiven Empfinden auf objektive Werte zu gelangen. Das gelingt, indem man sogenannte Schallmessungen durchführt. Damit kann man mit genormten Messverfahren die vorhandenen Luft- und Trittschallwerte messen. Die Werte, die gemäß Norm zugelassen sind, sind in der OIB Richtlinie 5 geregelt. Darüber hinaus gibt es aber auch Erfahrungswerte, die bestimmte Konstruktionsarten in der Regel erfüllen. Somit kann zwar der Fall eintreten, dass die OIB-Werte erfüllt sind, jedoch die gemessenen Werte viel schlechter sind, als die Werte, welche die Konstruktion eigentlich zu erbringen hat. 

Mit den gemessenen Werten haben Sie dann die Möglichkeit, den Verkäufer Ihrer Wohnung damit zu konfrontieren und die Sache, wie man so schön sagt, in Bewegung zu bringen.

Gerne helfe ich Ihnen mit meiner langjährigen Expertise weiter und freue mich auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.